Allgemeine Geschäftsbedingungen
der rent one photo support GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer Sebastian Fremder und Markus Zucker, Straße der Pariser Kommune 43, 10243 Berlin, Telefon +49 (0)30 44 03 82 04.
1. Geltungsbereich
Unsere nachfolgenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Mietverhältnisse, Kopier- und Produktionsaufträge sowie der damit in Zusammenhang stehenden Rechtsverhältnisse zwi- schen uns (rent one photo support GmbH) und unseren Kunden. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; andere Allgemeine Geschäftsbedingungen (von Unternehmern) gelten nur, wenn sie von uns schriftlich anerkannt worden sind. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden im Rahmen seiner unternehmerischen Tätigkeit aus laufender Geschäfts- beziehung.
2. Preise
a. Der Mietpreis für die Überlassung von Mietsachen (Foto- und Filmgeräte samt Zubehör, Studios und Kraftfahrzeuge) und der Preis für Kopier- und Produktionsaufträge bestimmen sich nach unserer bei Ver- tragsabschluss gültigen Preisliste.
b. Für Mietsachen (Foto- und Filmgeräte und Studios), die nach der Preisliste mit Zubehör zu Pauschal- beträgen berechnet werden, ist der volle Mietpreis auch dann zu zahlen, wenn einzelne Zubehörteile auf Wunsch des Mieters nicht mitgeliefert werden. Alle Preise (Miete und Versicherung) beinhalten die gesetzlich vorgeschriebene Mehrwertsteuer. Versand- und Versicherungskosten, die grundsätzlich der Mieter trägt, werden dem Mietpreis hinzugerechnet.
c. Soweit die rent one photo support GmbH auf die vereinbarte Miete/den vereinbarten Preis einen Ra- batt und/oder einen Sondertarif (z. B. Abrechnung nach Produktionstagen) gewährt hat, entfällt dieser Rabatt und/oder der Sondertarif für den Fall der Nichtzahlung trotz Rechnungsstellung und Fälligkeit (Verzug der Zahlung).
3. Mietzeit
a. Die Mietzeit wird nach Tagen berechnet. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag.
b. Die Mietzeit beginnt ab dem Tag, an dem die Mietsache gemäß Vertrag/Auftragsbestätigung von der rent one photo support GmbH zur Verfügung gestellt wird, spätestens jedoch ab Abholung oder Versand von unserem Ladengeschäft/Lager.
c. Die Mietzeit endet am folgenden Tag der vereinbarten Mietzeit um 12.00 Uhr. Bis dahin ist die Mietsa- che in unserem Ladengeschäft/Lager zurückzugeben.
d. Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Ablauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Die rent one photo support GmbH kann in diesem Fall für die Dauer der Vorenthaltung als Entschädigung die vereinbarte Miete verlangen. Soweit die rent one photo support GmbH auf die vereinbarte Miete einen Rabatt und/oder einen Sondertarif (z. B. Abrechnung nach Produktionstagen) gewährt hat, entfällt dieser Rabatt und/oder der Sondertarif für die Zeit der Vorenthaltung der Mietsache. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist darüber hinaus nicht ausgeschlossen.
4. Kurzfristige Stornierung
a. Der Auftrag muss vom Mieter schriftlich storniert werden (z.B. per Brief, per E -Mail an info@rent-one.de).
b. Wird ein bestätigter Auftrag vor oder nach dem vereinbarten Mietbeginn storniert, wird eine Gebühr für die bis dahin entstandenen Kosten und Mietausfall berechnet. Die Stornogebühr berechnet sich nach der Kurzfristigkeit der Stornierung mit folgendem Schlüssel:
– weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn = 20% der Bruttosumme des bestätigten Angebots
– weniger als 24 Stunden vor Mietbeginn = 40% der Bruttosumme des bestätigten Angebots
– weniger als 12 Stunden vor Mietbeginn = 55% der Bruttosumme des bestätigten Angebots
– weniger als 6 Stunden vor Mietbeginn = 75% der Bruttosumme des bestätigten Angebots
5. Transport
Sofern der Mieter/Auftraggeber dies wünscht, wird die Mietsache von der rent one photo support GmbH vom Auslieferungsort versandt. Die Transportkosten gehen in diesem Fall zu Lasten des Mieters. Die Geräte gelten mit Übergabe an den Transporteur als dem Mieter zur Verfügung gestellt. Der Mieter/ Auftraggeber trägt daher die Transportgefahr. Die vorstehenden Regelungen gelten auch im Falle ei- nes Transportes durch die rent one photo support GmbH oder durch von dieser beauftragten Dritte. Die Kosten der Verpackung trägt der Mieter; sie werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Bei Versendung der gemieteten Geräte ins Ausland verpflichtet sich der Mieter zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Zollverfahrens und trägt auch hierfür Kosten und Risiko.
6. Verfügungsgewalt und Eigentumsschutz
Die Mietsachen bleiben im alleinigen Eigentum bzw. mittelbaren Besitz der rent one photo support GmbH. Jede Überlassung der Mietsachen an Dritte – sei es gegen Entgelt oder unentgeltlich – ist ohne die vorherige ausdrücklich und schriftlich erklärte Einwilligung der rent one photo support GmbH unzu- lässig. In jedem Falle einer vertragswidrigen Überlassung an Dritte ist die rent one photo support GmbH zur sofortigen Kündigung des Mietvertrages und zur Rücknahme der Mietsache berechtigt. Über gericht- liche Vollstreckungsmaßnahmen, in welche Mietsachen der rent one photo support GmbH verwickelt sind, hat der Mieter die rent one photo support GmbH unverzüglich zu unterrichten. Die Kosten von Inter- ventionsmaßnahmen zum Schutze der Eigentums- bzw. Besitzrechte der rent one photo support GmbH trägt der Mieter. Das Gleiche gilt für den Schaden, welcher der rent one photo support GmbH durch den Ausfall der Mietsache aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen beim Mieter entsteht.
7. Rügepflicht bei Mietsachen
a. Zeigt sich im Laufe der Mietzeit ein Mangel der Mietsache oder wird eine Maßnahme zum Schutz der Mietsache gegen eine nicht vorhergesehene Gefahr erforderlich, so hat der Mieter dies der rent one photo support GmbH unverzüglich anzuzeigen. Das Gleiche gilt, wenn ein Dritter sich ein Recht an der Sache anmaßt. Unterlässt der Mieter die Anzeige, so ist er der rent one photo support GmbH zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
b. Soweit der Mieter Unternehmer ist, hat dieser sich bei Übergabe der Mietsache (im Falle des Versands unverzüglich nach Anlieferung) von der Vollständigkeit und ordnungsgemäßen Beschaffenheit der Miet- sache und des Zubehörs zu überzeugen und etwaige erkennbare Mängel oder Fehlmengen unverzüglich zu rügen. Ursprünglich nicht erkennbare Fehler sind unverzüglich nach der Entdeckung des Mangels zu rügen. Erfolgt keine rechtzeitige Rüge, gilt die jeweilige Mietsache als mangelfrei überlassen.
c. Mängelanzeigen nach Ziffer 7. a. und b. müssen der rent one photo support GmbH gegenüber in Textform (z. B. per Brief, per E-Mail an info@rent-one.de) unter Nennung der Auftragsnummer angezeigt werden.
8. Haftung
a. Die rent one photo support GmbH haftet außer in Fällen der Verletzung des Lebens und/oder der Ge- sundheit nur für Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit.
b. Der Mieter hat eine Obhutspflicht der Mietsache gegenüber. Dies umfasst, alles zu unterlassen, was Schaden an der und in Bezug auf die Mietsache verursachen kann, wie auch die Rügepflicht nach Ziffer 7. der AGB. Schuldhafte Verletzungen verpflichten zum Schadensersatz.
9. Versicherung der Foto- und Filmgeräte samt Zubehör
Die Foto- und Filmgeräte samt Zubehör (Mietsache) sind gegen Verlust, Abhandenkommen, Diebstahl, Raub und Unterschlagung sowie an und in Flugmodellen oder Schwebesystemen nicht versichert. Der Mieter haftet in voller Höhe des Neupreises für die gesamte Mietsache inklusive Zubehör. Fehlbedie- nung, technische Schäden und Sturzschaden sind mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von 600,- Euro pro Schadensfall durch die rent one photo support GmbH mitversichert.
Die für Fehlbedienung, technische Schäden und Sturzschaden entstehenden Versicherungskosten i.H.v. 6% des Netto-Mietpreises vor Rabatt trägt pro Mietvorgang der Mieter und werden im Mietvertrag se- parat ausgewiesen. Die Versicherungskosten werden zuzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Mehr- wertsteuer berechnet.
10. Anmietung von Kraftfahrzeugen
a. Berechtigte Fahrer
Das gemietete Fahrzeug darf nur von Personen geführt werden, die im Mietvertrag eingetragen sind. Der Mieter ist verpflichtet, der rent one photo support GmbH die Namen und Anschriften aller Fahrer des Fahrzeuges bekannt zu geben und von diesen eine Kopie des Führerscheins und des Personalausweises zu hinterlegen. Hierfür ist Voraussetzung, dass die Personen einen festen Wohnsitz in Deutschland ha- ben und eine gültige EU-Fahrerlaubnis, die älter als zwei Jahre ist, für das gemietete Fahrzeug besitzen. Der Mieter ist verpflichtet, falls vertragswidrig nicht im Vertrag eingetragene Personen mit dem Fahrzeug gefahren sind, diese unaufgefordert schriftlich mit vollständiger Anschrift und Führerscheindaten zu be-
nennen. Sämtliche Fahrer sind Erfüllungsgehilfen des Mieters. Das Rücksetzen des Mietfahrzeuges darf grundsätzlich nur unter Einweisung durch eine seitlich hinter dem Fahrzeug befindliche Person erfolgen.
b. Pflichten des Mieters
aa. Das Fahrzeug ist schonend und sachgemäß zu behandeln (hierzu gehört insbesondere die Kontrolle des Öl- und Wasserstandes sowie des Reifendrucks) und jeweils ordnungsgemäß zu verschließen.
bb. bei Unfall
Der Mieter hat nach einem Unfall, bei Verlust, Wild- oder sonstigen Schäden unverzüglich die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Daneben hat der Mieter die rent one photo support GmbH unverzüglich über alle Einzelheiten des Unfall- oder Schadenser- eignisses zu informieren. Die Schadensanzeige soll der rent one photo support GmbH gegenüber in Text- form (z.B. per Brief, per E -Mail an info@rent-one.de) unter Nennung der Auftragsnummer angezeigt wer- den. Sie kann auch persönlich im Ladengeschäft der rent one photo support GmbH abgegeben werden, soweit dies auch unverzüglich geschieht. Der Unfall-/Schadensbericht muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie amtliche Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Sonstige Beschädigungen oder besondere Vorkommnisse, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug stehen, sind der rent one photo support GmbH ebenfalls unverzüglich, spätestens bei der Rückgabe, mitzuteilen.
c. Übergabe/Rückgabe
Das Fahrzeug wird mit vollem Tank übergeben und vom Mieter vollgetankt abgegeben. Benzinkosten während der Vertragsdauer gehen zu Lasten des Mieters. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter verpflichtet sich, bei Beendigung des Mietvertrages sämtliche ausgehändigten Fahrzeugschlüssel und Dokumente unaufgefordert zurückzugeben. Die rent one photo support GmbH ist berechtigt, bei fehlender oder un- vollständiger Rückgabe für den hierdurch entstehenden Schaden eine Sicherheit in Höhe von 100,- EUR einzubehalten.
Bei Rückgabe des Mietwagens hat der Mieter der rent one photo support GmbH ohne Aufforderung alle Schäden, Betriebsstörungen und Unfallschäden anzugeben, selbst dann, wenn sie in der Zwischenzeit behoben sein sollten.
d. Versicherung
Der Versicherungsschutz für das gemietete Fahrzeug erstreckt sich auf eine Haftpflichtversicherung mit einer maximalen Deckungssumme bei Personenschäden und Sachschäden von 50 Mio. EUR. Die maxi- male Deckungssumme je geschädigte Person beläuft sich auf 8 Mio. EUR. Das gemietete Fahrzeug ist Vollkasko versichert. Die Selbstbeteiligung pro Schadensfall beträgt 1.000,- EUR. Diese hat der Mieter im Schadensfall zu tragen.
e. Haftung des Mieters
aa. Bei Fahrzeugschäden, Fahrzeugverlust und Mietvertragsverletzungen haftet der Mieter grundsätzlich nach den allgemeinen Haftungsregeln.
bb. Die Haftung des Mieters aus Unfällen während der Mietzeit und den sich daraus ergebenden Schäden für die rent one photo support GmbH ist durch die Zahlung des in der vereinbarten Miete mit enthaltenen Entgelts ausgeschlossen (vertragliche Haftungsfreistellung). In diesem Fall haftet der Mieter für Schäden, abgesehen von der vereinbarten Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,- EUR, nur dann, wenn
– er oder seine Erfüllungsgehilfen die Schadenanzeige entgegen der Verpflichtung aus Ziffer 10. b. der AGB nicht, nicht fristgemäß oder nicht vollständig gegenüber der rent one photo support GmbH ange- zeigt haben;
– er oder seine Erfüllungsgehilfen den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben;
– er oder seine Erfüllungsgehilfen Unfallflucht begangen haben, soweit die berechtigten Interessen der rent one photo support GmbH an der Feststellung des Schadensfalles generell beeinträchtigt wurden, es sei denn, die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig;
– er oder seine Erfüllungsgehilfen entgegen der Verpflichtung nach Ziffer 10. b. bei einem Unfall die Poli- zei nicht verständigten, es sei denn, die Pflichtverletzung erfolgte nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig. Die vertragliche Haftungsfreistellung gilt nur für den Mietvertragszeitraum.
cc. Der Mieter und seine Erfüllungsgehilfen haften unbeschränkt für während der Mietzeit und/oder mit Beendigung der Mietzeit begangene Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Verkehrs- und Ordnungsvorschriften.
11. Zahlungsbedingungen
Rechnungsstellung erfolgt nach Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei einer über zwei Wochen hinausge- henden Mietdauer kann die rent one photo support GmbH eine Abschlagsrechnung stellen. Der Rech- nungsbetrag ist sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung gegen Forde- rungen der rent one photo support GmbH ist ausgeschlossen, es sei denn, dass die Gegenforderung des Mieters unbestritten, oder aber bestritten, aber entscheidungsreif, oder rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht, soweit es nicht auf dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis beruht, steht dem Mieter nicht zu. Bei Zahlungsverzug werden die gesetzlichen Verzugszinsen berechnet.
12. Urheberrecht und Markenzeichen
Die von der rent one photo support GmbH betriebenen Webseiten wie auch alle weiteren Werbema- terialen sowie deren gesamter Inhalt, insbesondere Texte, Fotos, Bilder, Grafiken, Drucke, Textilde- signs, Filme, Präsentationen, Geräusche, Illustrationen und etwaige Software sowie alle Marken- und/ oder Geschmacksmuster sind sämtlich durch gewerbliche Schutzrechte, insbesondere Urheberrechte, Namens- und Bildrechte, Marken und/oder eingetragene bzw. nicht eingetragene Geschmacksmuster- rechte gegen unberechtigte Nutzung geschützt. Die Veröffentlichung auf Webseiten der rent one photo support GmbH gewährt ausschließlich das Recht der Kenntnisnahme am Bildschirm und/oder anderen Ausgabegeräten zur flüchtigen Wiedergabe, inklusive der kurzzeitigen Speicherung in Arbeitsspeicher und Festplattencaches. Jede Vervielfältigung, Verbreitung oder Nutzung für kommerzielle Zwecke, ein- schließlich Framing, ist untersagt und nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Genehmigung durch die rent one photo support GmbH möglich.
13. Datenschutzerklärung
Die rent one photo support GmbH verwendet die Bestandsdaten der Kunden ausschließlich zur Abwick- lung der Anmietung/Bestellung. Alle Kundendaten werden unter Beachtung der einschlägigen Vorschrif- ten des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG) von der rent one photo support GmbH gespeichert und verarbeitet. Der Kunde hat jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Be- richtigung, Sperrung und Löschung seiner gespeicherten Daten. Er wird gebeten, sich per E-Mail (info@ rent-one.de) an die rent one photo support GmbH zu wenden, oder dieser das entsprechende Anliegen per Post mitzuteilen. Personenbezogene Daten einschließlich der Haus- und E-Mail-Adresse werden nicht ohne ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung des Kunden an Dritte weitergegeben. Ausgenommen hiervon sind die Dienstleistungspartner der rent one photo support GmbH, die zur Bestellabwicklung die Über- mittlung von Daten benötigen (z. B. Verkäufertools, das mit der Lieferung beauftragte Versandunternehmen und/oder das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut). In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum. Die rent one photo support GmbH setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die durch sie verwalteten Daten ge- gen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
13. Allgemeines
Ist der Mieter ein Unternehmer i. S. d. § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, wird als ausschließlicher Gerichtsstand der Geschäftssitz der rent one photo support GmbH für alle Ansprüche, die sich aus oder aufgrund dieses Vertrages ergeben, vereinbart.